Was bedeutet Logistik?
Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher städtebaulicher Plan, der die zulässige Nutzung, Bauweise, Gebäudehöhe, Grund- und Geschossflächen sowie Abstandsflächen eines Grundstücks festlegt und unter Berücksichtigung der BauNVO erstellt wird. Er bildet im Prozess der Projektentwicklung die Grundlage dafür, ein unbebautes Grundstück rechtlich planbar zu machen und eine Baugenehmigung zu ermöglichen. Auf Basis des Bebauungsplans können anschließend die konkrete Objektplanung und die Umsetzung des Bauvorhabens erfolgen.
Bauland ist eine Fläche, die rechtlich und tatsächlich für eine bauliche Nutzung vorgesehen und geeignet ist. Grundlage hierfür sind insbesondere Bauleitplanung und Bebauungspläne, die Art und Maß der Nutzung festlegen. Im Kontext von Logistikimmobilien bezeichnet Bauland jene Grundstücke, die nach ihrer Widmung für gewerbliche oder industrielle Bauprojekte genutzt werden können.
Die Bauleitplanung bezeichnet das instrumentelle Verfahren der kommunalen Raumordnung und Stadtplanung, mit dem die Nutzung von Grundstücken innerhalb einer Gemeinde geregelt wird. Sie umfasst insbesondere Flächennutzungspläne (allgemeine Planung) und Bebauungspläne (konkrete, rechtsverbindliche Festlegungen), die bestimmen, welche Flächen für Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Logistiknutzung vorgesehen sind. In der Immobilien- und Logistikentwicklung bildet die Bauleitplanung die rechtliche Grundlage für Standortwahl, Bebauungsdichte, Flächenverteilung und zulässige Nutzungen.
Die BauNVO (Baunutzungsverordnung) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die regelt, wie Grundstücke innerhalb von Bebauungsplänen genutzt werden dürfen. Sie definiert verschiedene Baugebietstypen, wie Wohngebiete, Gewerbegebiete oder Industriegebiete, und legt fest, welche Nutzungen dort zulässig sind. Für die Logistik ist die BauNVO wichtig, da sie bestimmt, in welchen Gebieten Lager- oder Transportanlagen errichtet werden dürfen.
Flächenbebaubarkeit bezeichnet den rechtlich und technisch zulässigen Anteil eines Grundstücks, der überbaut werden darf. Sie ergibt sich aus Bauordnung, Bebauungsplan, GRZ (Grundflächenzahl), Gebäudehöhen, Abstandsflächen und spezifischen Grundstücksbedingungen wie Topographie oder Erschließung. Im Bereich Logistikimmobilien bestimmt die Flächenbebaubarkeit maßgeblich Hallenfläche, Andienungsflächen, Gebäudehöhe und Lagerkapazität.
Ein Flurstück ist die kleinste, im Liegenschaftskataster eindeutig vermessene und nummerierte Fläche eines Grundstücks, die rechtlich und wirtschaftlich eigenständig ist. Es bildet die Grundlage für Eigentums- und Nutzungsrechte, dient der Grundbuchführung und der Planung von Bau- oder Entwicklungsprojekten. In der Logistik- und Immobilienentwicklung ist das Flurstück entscheidend für Bebauungsplanung, Erschließung und Flächenmanagement.
GE 24/7 bezeichnet ein Gewerbegebiet (GE), in dem Betriebs- und Lieferaktivitäten rund um die Uhr an allen Tagen der Woche zulässig sind. Solche Gebiete ermöglichen durchgehende Logistik-, Produktions- und Transportprozesse sowie flexible Arbeitszeiten. Ob eine 24/7-Nutzung möglich ist, ist abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Bebauungsplans und der Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften.
Gewerbepark bezeichnet eine räumlich zusammenhängende Fläche, auf der mehrere Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen angesiedelt sind. Charakteristisch ist die zentrale Bereitstellung von Infrastruktur wie Verkehrserschließung, Energieversorgung, Entsorgungs- und Telekommunikationsanlagen, die von den Betrieben gemeinsam genutzt werden. Für die Logistik sind Gewerbeparks von Bedeutung, da sie häufig in verkehrsgünstiger Lage entwickelt werden und damit Lager-, Umschlags- und Distributionsaktivitäten begünstigen. Neben Produktions- und Dienstleistungsunternehmen finden sich dort häufig auch Logistikimmobilien und Speditionen. Planungsrechtlich liegen Gewerbeparks in der Regel innerhalb von Gewerbegebieten, die im Bebauungsplan entsprechend ausgewiesen sind.
Hallenausweisung bezeichnet die festgelegte Nutzung von Flächen innerhalb eines Bau- oder Gewerbegebiets für Hallenbauten, beispielsweise für Produktion, Lagerung oder Logistik. Sie wird in der Bauleitplanung oder Bebauungsplanung bestimmt und definiert Größe, Standort, Höhe und Nutzungsmöglichkeiten der Hallen auf einem Grundstück. In der Logistik- und Immobilienentwicklung ist die Hallenausweisung entscheidend für Flächenplanung, Betriebsabläufe, Zufahrten, Andienung und Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
Rückbauverpflichtung bezeichnet die rechtliche Verpflichtung, eine bauliche Anlage oder Einrichtung nach Ablauf ihrer Nutzung oder nach Vertragsende zurückzubauen oder in einen ursprünglichen Zustand zu versetzen. In der Logistik betrifft dies beispielsweise Lagerhallen, Logistikimmobilien oder temporäre Anlagen, die nach der Nutzung abgebaut, entfernt oder entsprechend den Vorgaben von Bebauungsplänen und Umweltauflagen instandgesetzt werden müssen.
Als „Sonstiges Sondergebiet“ werden nach § 11 BauNVO Flächen bezeichnet, die nicht in die üblichen Baugebietskategorien fallen und für besondere Nutzungen vorgesehen sind. Für solche Gebiete ist die Zweckbestimmung im Bebauungsplan eindeutig festgelegt. Im logistischen Kontext betrifft dies häufig Areale für Häfen, Güterverkehrszentren oder logistiknahe Dienstleistungen, die aufgrund ihrer speziellen Funktion eigene planungsrechtliche Rahmenbedingungen benötigen.
- Kundennähe: Wie schnell und einfach sind Zielkunden erreichbar?
- Verkehrsanbindung: Gibt es gute Straßen, Schienen- oder Luftwege für den Vertrieb?
- Infrastruktur: Gibt es geeignete Lager-, Vertriebs- oder Logistikzentren in der Nähe?
- Marktpotenzial: Wie groß ist die Nachfrage im Einzugsgebiet?
- Wettbewerbsdichte: Wie viele Konkurrenten sind bereits in der Region aktiv?
- Image des Standorts: Wie wird der Standort von Kunden wahrgenommen?
- UKD (Unterkante Decke / Unterkante Dachträger): Gibt die Höhe bis zur Unterkante der Dachkonstruktion an.
- UKR (Unterkante Rohr / Haustechnik): Relevant, wenn Installationen wie Lüftung, Sprinklerleitungen oder Leitungen die nutzbare Höhe reduzieren.
- Firsthöhe / Gesamthöhe: Höhe bis zum Dachfirst oder zur Gebäudekante, oft für baurechtliche Angaben oder Brandschutz relevant, aber nicht gleich nutzbare Hallenhöhe.
- Die Bruttoanfangsrendite stellt den Jahresrohertrag (in der Regel die Mieteinnahmen) ins Verhältnis zum Kaufpreis der Immobilie.
- Die Nettoanfangsrendite bezieht zusätzlich Betriebskosten, Bewirtschaftungskosten und nicht umlagefähige Aufwendungen ein und gibt damit ein realistischeres Bild der Rentabilität wieder.
- Kurierdienste übernehmen dabei meist besonders kurzfristige und direkte Zustellungen ohne Umladung.
- Expressdienste hingegen garantieren die Lieferung innerhalb eines genau definierten Zeitrahmens garantieren, häufig bereits am nächsten Tag.
- Paketdienste hingegen konzentrieren sich auf die standardisierte Beförderung kleinerer Sendungen in großen Mengen und mit flächendeckendem Zustellnetz.
- Die BGF umfasst alle Flächen einschließlich Konstruktions- und Funktionsflächen.
- Die NGF berücksichtigt nur die tatsächlich nutzbaren Flächen.
- Die gif-Methode (MF-G) differenziert nochmals zwischen nutzbaren, technischen und Verkehrsflächen und gilt in der gewerblichen Praxis als Standard, da sie eine transparente und vergleichbare Berechnung der Mietfläche ermöglicht.
Der Vorteil liegt in der hohen Flexibilität für die Vermieterseite: Die Flächen lassen sich je nach Nachfrage an mehrere Nutzer gleichzeitig vergeben oder vollständig von einem einzigen Mieter belegen.
- WGK 1: schwach wassergefährdend
- WGK 2: deutlich wassergefährdend
- WGK 3: stark wassergefährdend
