Allgemeine Geschäftsbedingungen der Logisplorer GmbH für die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „Logisplorer"

gültig ab 30.09.2026

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Logisplorer GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Kathrina Weiß, Leopoldstraße 154, 80804 München (nachfolgend „Logisplorer GmbH“ oder „Anbieter“) und jedem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, der über den auf der Website bereitgestellten Online-Bestellprozess einen Vertrag über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „Logisplorer“ abschließt oder eine Registrierung vornimmt (nachfolgend „Kunde“, Logisplorer GmbH und Kunde einzeln jeweils auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“).
 

1. Präambel

Logisplorer GmbH bietet unter der Bezeichnung „Logisplorer“ eine Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung zur Analyse des Logistikimmobilienmarktes in Deutschland an. Die Anwendung umfasst eine interaktive Heatmap und ein Dashboard als zentrale Funktionen zur Analyse und Auswertung des regionalen Nachfrage- und Angebotsgeschehens. Die Heatmap ermöglicht die Visualisierung der Daten sowie deren Eingrenzung und Auswertung mithilfe verschiedener Layer und Filter. Im Dashboard können Nachfrage-, Angebots- und Regionaldaten nach unterschiedlichen Kriterien analysiert, miteinander kombiniert und verglichen werden. Ergänzend werden Regional- und Infrastrukturdaten sowie Informationen zu Gewerbegebieten zur Verfügung gestellt. Die Nutzung erfolgt browserbasiert und kann auch über mobile Endgeräte erfolgen.

Der Kunde nutzt Logisplorer insbesondere, um Informationen zum Logistikimmobilienmarkt abzurufen.

Zu diesem Zweck vereinbaren die Vertragspartner im Einzelnen Folgendes:
 

2. Definitionen

Für die in diesem Vertrag verwendeten Begriffe gelten – soweit nachfolgend definiert – die nachfolgend festgelegten Bedeutungen. 

2.1 „Auftragsverarbeitungsvereinbarung“ meint die Anlage 3, welche Vertragsbestandteil ist. 

2.2 „DSGVO“ meint die Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679).

2.3 „Höhere Gewalt“ meint Ereignisse oder Umstände, die trotz angemessener Sorgfalt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, außerhalb des Einflussbereichs der Logisplorer GmbH oder des Kunden liegen und auch nicht durch zumutbare Maßnahmen der Parteien hätten vermieden oder überwunden werden können. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend: Krieg und andere militärische Konflikte, Terroranschläge, Bürgerkrieg, Aufruhr, Aufstände; Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargos; nicht von Logisplorer GmbH verschuldete Explosionen und Brände; Überschwemmungen, Erdbeben, Taifune und sonstige Naturkatastrophen oder extreme Naturereignisse; Epidemien/Pandemien und Seuchen; nicht verschuldete Arbeitsunruhen wie z.B. Arbeitskampf; Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen einer Regierung oder behördliche Anordnungen; nicht verschuldete Störungen oder Ausfall von Betriebsanlagen (oder Teilen davon), die zur Erfüllung des Vertrags notwendig sind.

2.4 „Leistungsbeschreibung“ meint die Anlage 1, welche Vertragsbestandteil ist.

2.5 „Vertragssoftware“ meint die von Logisplorer GmbH angebotene Software-as-a-Service-Lösung „Logisplorer“.

2.6 „Vertragsleistungen“ meint alle von Logisplorer GmbH nach dem Vertrag gegenüber dem Kunden Leistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Vertragssoftware. 

2.7 „Website“ meint die von Logisplorer GmbH betriebene Website, abrufbar unter www.logisplorer.com. 

2.8 „Berechtigte Nutzer“ meint natürliche Personen, die vom Kunden oder einem von diesem hierzu autorisierten Administrator zur Nutzung der Vertragssoftware im Namen des Kunden freigeschaltet wurden.

 

3. Anwendungsbereich, Unternehmereigenschaft und Vertragsschluss

3.1 Die Vertragssoftware richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die die Vertragssoftware im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen. Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist die Nutzung der Vertragssoftware nicht gestattet.

3.2 Allgemeine Geschäfts-, Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.

3.3 Durch Abschluss des Bestellvorgangs und Betätigung des mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder vergleichbar eindeutig gekennzeichneten Buttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags zu den zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB ab.

3.4 Der Anbieter bestätigt den Zugang der Bestellung per E-Mail (Eingangsbestätigung). Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet wird.

3.5 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden durch eine E-Mail ausdrücklich annimmt oder der Kunde Zugangsdaten zur Nutzung der Vertragssoftware erhält, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. 

3.6 Die Nutzung von Logisplorer kann im Rahmen eines kostenlosen Zugangs, eines kostenpflichtigen Abonnements oder aufgrund zusätzlich gebuchter Zusatzfunktionen erfolgen. Für die jeweiligen Nutzungsmodelle gelten die nachfolgenden besonderen Regelungen.

 

4. Art und Umfang der Vertragsleistungen

4.1 Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der Vertragssoftware von Logisplorer GmbH als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet. 

4.2 Logisplorer GmbH gewährt die Nutzung der jeweils aktuellen Version der Vertragssoftware über das Internet mittels Zugriffs durch einen marktüblichen Browser. Die Nutzung ist auch über mobile Endgeräte mittels eines marktüblichen Browsers möglich.

4.3 Logisplorer GmbH gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Vertragssoftware während der Dauer des Vertragsverhältnisses nach Maßgabe der Regelungen dieser AGB und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Funktionsumfang der Vertragssoftware sowie die sonstigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen für deren Nutzung ergeben sich aus Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) zu diesen AGB.

4.4 Logisplorer GmbH kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Vertragssoftware jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Insbesondere kann Logisplorer GmbH die Vertragssoftware jederzeit um zusätzliche Funktionen erweitern. Logisplorer GmbH wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Eine wesentliche Reduzierung des in der Leistungsbeschreibung festgelegten Kernfunktionsumfangs ist nur mit einer angemessenen, mindestens vierwöchigen Vorankündigungsfrist und nicht rückwirkend zulässig; dies gilt nicht, soweit eine sofortige Anpassung zur Abwehr von Sicherheitsrisiken oder zur Einhaltung zwingender gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

4.5 Logisplorer GmbH wird die Vertragssoftware regelmäßig warten und den Kunden über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren. Die Wartung wird regelmäßig während der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt, es sei denn, aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.

4.6 Logisplorer GmbH wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen.

4.7 Logisplorer GmbH ist berechtigt, zur Erbringung der Vertragsleistungen Subunternehmer einzusetzen.

 

5. Registrierung und Nutzerkonto ohne kostenpflichtiges Abonnement

5.1 Unternehmer im Sinne von Ziff. 3.1 können auf der Website ein Benutzerkonto einrichten, ohne zugleich ein kostenpflichtiges Abonnement zu buchen. Mit erfolgreichem Abschluss der Registrierung (Bestätigung der E-Mail-Adresse und Freischaltung des Benutzerkontos) kommt zwischen den Parteien ein Nutzungsverhältnis zu diesen AGB zustande, das die Einrichtung und Verwaltung des Benutzerkontos sowie die kostenlose Nutzung der Vertragssoftware im nachfolgend beschriebenen Umfang zum Gegenstand hat.

5.2 Im Rahmen des Nutzungsverhältnisses ohne kostenpflichtiges Abonnement stehen dem Kunden die in der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 für die Nutzung mit Benutzerkonto vorgesehenen Funktionen zur Verfügung. Die darüberhinausgehenden Funktionen der Vertragssoftware stehen im Rahmen dieses Nutzungsverhältnisses nicht zur Verfügung, es sei denn, der Kunde schließt ein kostenpflichtiges Abonnement gemäß Ziff. 7 ab.

5.3 Der Kunde kann das Nutzungsverhältnis ohne kostenpflichtiges Abonnement jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden, insbesondere durch Löschung des Benutzerkontos über die hierfür vorgesehene Funktion der Vertragssoftware oder durch Erklärung in Textform gegenüber Logisplorer GmbH. Im Falle des Bestehens eines kostenpflichtigen Abonnements gilt der Antrag auf Löschung des Benutzerkontos oder die Erklärung in Textform zur Beendigung als Kündigung nach Ziff. 16 und unterliegt den dort geregelten Fristen.

5.4 Die Logisplorer GmbH kann das Nutzungsverhältnis ohne kostenpflichtiges Abonnement mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen in Textform kündigen, wenn das Benutzerkonto seit mindestens zwölf (12) Monaten nicht für eine kostenpflichtige Buchung genutzt wurde. Das Recht zur Sperrung oder Schließung des Benutzerkontos aus sachlichem Grund bleibt unberührt.

5.5 Für das Nutzungsverhältnis ohne kostenpflichtiges Abonnement gelten diese AGB entsprechend, soweit sie nicht eine kostenpflichtige Leistung voraussetzen.

 

6. Basis-Abonnement

6.1 Der Kunde kann auf Grundlage eines bestehenden Nutzungsverhältnisses gemäß Ziff. 6 ein kostenpflichtiges Abonnement für die Nutzung von Logisplorer buchen. 

6.2 Das Basis-Abonnement umfasst den in der Leistungsbeschreibung in Anlage 1 hierfür vorgesehenen Funktionsumfang. Nicht Bestandteil des Basis-Abonnements sind gesondert buchbare Zusatzfunktionen gemäß Ziff. 8. Ein Basis-Abonnement kann nur bei bestehendem Nutzungsverhältnis gemäß Ziff. 6 genutzt werden.

 

7. Zusatzfunktionen

7.1 Über die Funktionen des Basis-Abonnements hinausgehende zusätzliche Funktionen für die Vertragssoftware (Zusatzfunktionen) können ausschließlich in Verbindung mit einem aktiven Basis-Abonnement kostenpflichtig hinzugebucht und genutzt werden. Der jeweilige Umfang und die hierfür geltende Vergütung werden dem Kunden vor der Buchung der jeweiligen Zusatzfunktion mitgeteilt. 

7.2 Die Buchung einer Zusatzfunktion erfolgt über den von Logisplorer GmbH hierfür vorgesehenen Bestellprozess. Für den Vertragsschluss gilt Ziff. 3 entsprechend.

7.3 Die Laufzeit einer Zusatzfunktion richtet sich nach der Laufzeit des jeweiligen Basis-Abonnements. Endet das Basis-Abonnement, endet die Zusatzfunktion mit dessen Beendigung. Wird eine Zusatzfunktion während einer laufenden Vertragslaufzeit des Basis-Abonnements gebucht, gilt sie nur für die verbleibende Laufzeit des Basis-Abonnements und endet mit dessen Beendigung.

7.4 Die Vergütung für eine während einer laufenden Vertragslaufzeit des Basis-Abonnements gebuchte Zusatzfunktion wird für die verbleibende Laufzeit des Basis-Abonnements anteilig berechnet.

7.5 Die Vergütung für gebuchte Zusatzfunktionen ist zusätzlich zur Vergütung des Basis-Abonnements zu zahlen.

 

8. Vereinbarte Service Level

8.1 Logisplorer GmbH gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 98% im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Logisplorer GmbH.

8.2 Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden, die vertragsgemäßen Funktionen der Vertragssoftware zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Vertragssoftware. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Providers im Rechenzentrum maßgeblich.

8.3 Der Prozentsatz der Verfügbarkeit wird nach folgender Formel berechnet: Verfügbarkeit = (Betriebszeit in Minuten - Ausfallzeit in Minuten) / Betriebszeit in Minuten * 100%

8.4 Alle Zeitangaben verstehen sich als Angaben nach mitteleuropäischer Zeit (MEZ) bzw. Sommerzeit (MESZ). Die Zeiten werden in ganzen, abgerundeten Minuten je Kalendermonat ermittelt. Die Betriebszeit entspricht bei einem Kalendermonat von 31 Tagen 44.640 Minuten, bei einem Kalendermonat von 30 Tagen 43.200 Minuten, bei einem Kalendermonat von 29 Tagen 41.760 Minuten und bei einem Kalendermonat von 28 Tagen 40.320 Minuten.

8.5 Störungen sind unverzüglich über das von der Logisplorer GmbH bereitgestellte Ticketsystem zu melden.

8.6 Schwerwiegende Störungen (Gesamtausfall oder Ausfall einer Hauptfunktion) werden innerhalb von 2 Stunden behoben, sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten (Mo–Fr, 08:00–16:00 Uhr, außer an bundesweiten Feiertagen) erfolgt. Erhebliche Störungen (Beeinträchtigung von Haupt- oder Nebenfunktionen ohne Totalausfall) werden innerhalb von 12 Stunden behoben. Die Behebung unerheblicher Störungen erfolgt nach Ermessen von Logisplorer GmbH.

 

9. Nutzungsrechte und Rechteeinräumung

9.1 Sämtliche Rechte an der Vertragssoftware, einschließlich aller urheberrechtlich geschützten Inhalte, des Quellcodes sowie sonstiger Bestandteile, stehen ausschließlich Logisplorer GmbH oder dessen Lizenzgebern zu. Der Kunde erhält ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht gemäß den Bestimmungen dieser AGB.

9.2 Der Kunde erhält für die Dauer dieses Vertrags ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf den vertraglich vereinbarten Umfang beschränktes Recht zur Nutzung der Vertragssoftware. 

9.3 Der Kunde darf die Vertragssoftware ausschließlich im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit und gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags nutzen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt,
9.3.1 die Vertragssoftware an Dritte zu überlassen, zu vermieten, zu verleihen oder in sonstiger Weise wirtschaftlich zu verwerten, 
9.3.2 den Quellcode der Vertragssoftware durch Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung oder ähnliche Verfahren zu ermitteln oder zu versuchen, dies zu tun, unbeschadet zwingender gesetzlicher Regelungen.

9.4 Soweit in die Vertragssoftware Open-Source-Software eingebettet ist, erfolgt deren Nutzung ausschließlich gemäß den jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen.

 

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, die zur Nutzung der Vertragssoftware bereitgestellten Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Eine Weitergabe oder sonstige unbefugte Nutzung durch Dritte ist untersagt.

10.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, wenn eine Person nicht mehr zur Nutzung der Vertragssoftware berechtigt sein soll.

10.3 Die Vertragssoftware darf ausschließlich im Rahmen der eigenen geschäftlichen Tätigkeit des Kunden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen genutzt werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist unzulässig, insbesondere die Ermittlung des Quellcodes durch Reverse Engineering, Dekompilierung oder andere technische Verfahren.

10.4 Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten in die Vertragssoftware hochzuladen oder dort zu speichern, die gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder vertragliche Vereinbarungen verstoßen. Er trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass seine Daten diesen Anforderungen entsprechen.

10.5 Der Kunde stellt Logisplorer GmbH von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einem Verstoß des Kunden gegen die vorstehenden Pflichten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Logisplorer GmbH wird den Kunden unverzüglich über die Geltendmachung solcher Ansprüche informieren, ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben und ihn an der Rechtsverteidigung beteiligen.

10.6 Der Kunde verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO, einzuhalten.

10.7 Logisplorer GmbH ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen betroffene Daten zu sperren oder zu entfernen und den Zugang des Kunden zur Vertragssoftware vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken.

10.8 Der Kunde ist selbst verantwortlich für die regelmäßige und angemessene Sicherung seiner Daten. 

10.9 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

 

11. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen 

11.1 Die Vergütung für das Basis-Abonnement richtet sich nach der Preisliste in Anlage 2. Die Vergütung für Zusatzfunktionen richtet sich ebenfalls nach der Preisliste. Die Vergütung für das Basis-Abonnement ist im Voraus für den jeweiligen Vertragszeitraum zu zahlen. Die Vergütung für Zusatzfunktionen wird gemäß Ziff. 8.4 anteilig für die verbleibende Laufzeit des Basis-Abonnements berechnet und ist im Voraus für diesen Zeitraum zu zahlen.

11.2 In Rechnung gestellte Beträge sind, soweit nicht anders vereinbart, mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig und ohne Abzug zahlbar. Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Logisplorer GmbH ist in diesem Fall berechtigt, nach vorheriger Mahnung in Textform und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Funktionen der Vertragssoftware für den Kunden vorübergehend ganz oder teilweise zu sperren, sofern der Zahlungsrückstand nicht nur unerheblich ist und der Kunde die Forderung nicht substantiiert bestritten hat. Die Sperre entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der bis zum Zeitpunkt der Sperre angefallenen und der während der Sperre vertraglich geschuldeten Entgelte. Der Zugang ist unverzüglich wieder freizuschalten, sobald der Grund für die Sperre entfallen ist.

11.3 Logisplorer GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte für fortlaufende Leistungen höchstens einmal pro Kalenderjahr mit Wirkung für zukünftige Abrechnungszeiträume nach billigem Ermessen anzupassen, wenn und soweit sich die der Preiskalkulation zugrunde liegenden Kosten für die Bereitstellung der Leistungen verändern. Maßgebliche Kostenfaktoren sind insbesondere Kosten für Personal, Hosting- und Cloud-Infrastruktur, Rechenzentrumsleistungen, Softwarelizenzen Dritter, technische Bereitstellung, Support sowie sonstige für die Leistungserbringung erforderliche Betriebskosten. Eine Preiserhöhung kommt nur insoweit in Betracht, als sich die genannten Kosten insgesamt erhöht haben; Kostensenkungen in anderen Bereichen sind angemessen zu berücksichtigen. Logisplorer GmbH wird dem Kunden die Preisanpassung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitteilen. Bereits vom Kunden für Zeiträume vor dem Wirksamwerden der Preisanpassung geleistete Entgelte bleiben von der Anpassung unberührt. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des bisher vereinbarten Entgelts, ist der Kunde berechtigt, den von der Preisanpassung betroffenen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen. Hierauf wird Logisplorer GmbH den Kunden in der Mitteilung über die Preisanpassung gesondert hinweisen.

 

12. Gewährleistung 

12.1 Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Gewährung der Nutzung der Vertragssoftware die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts gemäß §§ 535 ff. BGB.

12.2 Der Kunde ist verpflichtet, Logisplorer GmbH Mängel der Vertragssoftware unverzüglich und in Textform anzuzeigen. Die Anzeige muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, um eine effiziente Fehleranalyse und -behebung zu ermöglichen.

12.3 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit eine nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Vertragsleistungen vorliegt. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen, sofern diese nicht arglistig verschwiegen wurden oder eine Kardinalpflicht betreffen.

12.4 Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht, wenn:
12.4.1 eine nur unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Vertragssoftware vorliegt;
12.4.2 Mängel durch die Nichteinhaltung der für die Vertragssoftware vorgesehenen und in der Leistungsbeschreibung Anlage 1 festgelegten Nutzungsvoraussetzungen verursacht wurden;
12.4.3 der Mangel auf eine Fehlbedienung durch den Kunden oder dessen Nutzer zurückzuführen ist;
12.4.4 Hardware, Software oder sonstige Geräte eingesetzt werden, die nicht den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Anforderungen entsprechen;
12.4.5 der Kunde einen Mangel nicht unverzüglich anzeigt und Logisplorer GmbH infolge der verspäteten Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte;
13.4.6 der Kunde den Mangel bei Vertragsschluss kannte und sich seine Rechte nicht ausdrücklich vorbehalten hat.

12.5 Logisplorer GmbH gewährleistet, dass die Vertragssoftware keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird Logisplorer GmbH unverzüglich über Ansprüche von Dritten, die diese aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der Software gegen ihn geltend machen, informieren.

 

13. Haftung und Haftungsbeschränkung

13.1 Logisplorer GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

13.2 Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß Ziff. 14.1 haftet Logisplorer GmbH bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

13.3 Die vorstehenden Haftungsregeln gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von Logisplorer GmbH übernommener Garantien.

13.4 Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien. 

 

14. Höhere Gewalt

14.1 Ist Logisplorer GmbH aufgrund Höherer Gewalt ganz oder teilweise an der Erfüllung der Vertragsleistungen gehindert, wird Logisplorer GmbH von diesen Verpflichtungen für den Zeitraum und in dem Umfang, in dem Höhere Gewalt ihre Leistungserbringung verhindert, befreit.

14.2 Der Kunde wird soweit und solange von seiner Zahlungspflicht befreit, wie Logisplorer GmbH an der Erfüllung der Vertragsleistungen aufgrund Höherer Gewalt gehindert ist. Logisplorer GmbH wird bereits gezahlte Beträge insoweit an den Kunden zurückerstatten.

14.3 Sobald feststeht, dass die Vertragsleistungen aufgrund Höherer Gewalt länger als drei (3) Monate nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

 

15. Vertragslaufzeit und Beendigung 

15.1 Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit dem Vertragsschluss. Für das Basis-Abonnement beträgt die Mindestlaufzeit (Erstlaufzeit) zwölf (12) Monate.

15.2 Nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit des Basis-Abonnements verlängert sich das Basis-Abonnement automatisch um jeweils weitere sechs (6) Monate, sofern es nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Zusatzfunktionen verlängern sich entsprechend der Laufzeit des Basis-Abonnements um jeweils weitere sechs (6) Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt werden.

15.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die außerordentliche Kündigung bedarf der Schriftform. Wichtige Gründe sind insbesondere
15.3.1 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wird;
15.3.2 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;
15.3.3 der Kunde seine Zahlungen einstellt, gegen ihn erfolglos die Zwangsvollstreckung betrieben wird oder er die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO abgibt;
15.3.4 der Kunde seinen Geschäftsbetrieb endgültig einstellt oder seine gewerbliche bzw. berufliche Tätigkeit dauerhaft aufgibt (z. B. infolge Ruhestands, Betriebsaufgabe oder Liquidation), ohne dass 15.3.5 ein Rechtsnachfolger in die Verpflichtungen aus diesem Vertrag eintritt.

 

16. Datenschutz und Vertraulichkeit

16.1 Sollten im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags personenbezogene Daten verarbeitet werden, so stellen die Parteien sicher, dass die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Bestimmungen der DSGVO, beachtet werden.

16.2 Sofern und soweit Logisplorer GmbH im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, gilt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung in Anlage 3 – AVV als abgeschlossen. Ergänzungen zum AVV, wie etwa die Benennung der weisungsberechtigten Personen des Kunden werden separat dokumentiert, sind aber Bestandteil des AVV. 

16.3 Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnissen), die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfahren, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit die Parteien jeweils gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidungen zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet werden. 

 

17. Datenexport und Zugang nach Vertragsende

17.1 Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit die ihm im Rahmen der Nutzung von Logisplorer zur Verfügung gestellten Auswertungen, Dashboards und sonstigen dargestellten Informationen, soweit hierfür eine entsprechende Funktion vorgesehen ist, als PDF-Datei exportieren und für eigene Zwecke speichern.

17.2 Die vom Kunden während der Vertragslaufzeit erzeugten und gespeicherten PDF-Dateien verbleiben beim Kunden und können von diesem auch nach Beendigung des Vertrags weiter genutzt und aufbewahrt werden. Ein Zugriff auf das interaktive Dashboard oder sonstige Funktionen von Logisplorer besteht nach Beendigung des Vertrags nicht mehr, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

17.3 Soweit dem Kunden nach Beendigung des Vertrags ein zeitlich begrenzter Zugriff auf Daten oder eine Exportmöglichkeit eingeräumt wird, erfolgt dieser ausschließlich im Rahmen der hierfür vorgesehenen Funktionen und nach Maßgabe dieser AGB.

 

18. Anbieterwechsel (Switching)

18.1 Soweit und sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des Data Act auf die Vertragsleistungen Anwendung finden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Anbieterwechsel.

18.2 Der Kunde kann jederzeit gegenüber Logisplorer GmbH in Textform erklären, dass er zu einem anderen Anbieter eines Datenverarbeitungsdienstes oder zu einer eigenen IT-Infrastruktur wechseln oder die Löschung seiner Daten ohne Wechsel verlangen möchte („Wechselverlangen"). Das Wechselverlangen führt nach Ablauf einer Frist von höchstens zwei Monaten ab Zugang zur Beendigung dieses Vertrags. Die Mindestlaufzeit gemäß Ziff. 16.1 bleibt hiervon unberührt; wird das Wechselverlangen vor Ablauf der Mindestlaufzeit erklärt, ist Logisplorer GmbH berechtigt, die bis zum Ende der Mindestlaufzeit vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen, soweit dies im Einzelfall angemessen und verhältnismäßig ist.

18.3 Nach Ablauf der Frist gemäß Ziff. 19.2 beginnt eine Übergangsfrist von dreißig (30) Kalendertagen, innerhalb derer Logisplorer GmbH die Vertragssoftware unverändert weiter bereitstellt und den Kunden sowie einen von ihm autorisierten Dritten bei der Durchführung des Wechsels angemessen unterstützt. Eine Verlängerung der Übergangsfrist richtet sich nach Art. 25 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act).

18.4 Über die gesetzlichen Wechselpflichten hinausgehende Leistungen, insbesondere individuelle Beratungs-, Customizing- oder Migrationsleistungen, erbringt Logisplorer GmbH nur auf gesonderte Beauftragung des Kunden gegen Vergütung zu den jeweils gültigen Tagessätzen; diese Vergütung stellt kein Wechselentgelt dar. Im Übrigen erhebt Logisplorer GmbH für die Durchführung des Wechsels Entgelte nur im gesetzlich zulässigen Rahmen des Art. 29 Data Act.

18.5 Erfolgt der Wechsel im Zusammenhang mit einer Vertragsbeendigung, gilt der Vertrag als beendet, sobald der Wechsel erfolgreich vollzogen ist.

 

19. Anpassung dieser AGB

19.1 Logisplorer GmbH ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies erforderlich oder sachgerecht ist zur Anpassung an
19.1.1 geänderte gesetzliche Vorgaben oder eine geänderte oder absehbare höchstrichterliche Rechtsprechung, einschließlich der vorsorglichen Anpassung von Bestimmungen, deren Wirksamkeit hierdurch zweifelhaft geworden ist,
19.1.2 technische, organisatorische oder marktbezogene Weiterentwicklungen, insbesondere die Weiterentwicklung der Vertragssoftware, neue Sicherheitsanforderungen oder veränderte Marktgegebenheiten, die eine Konkretisierung oder Anpassung einzelner Bestimmungen erforderlich machen,
19.1.3 die Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten oder widersprüchlicher Regelungen, sowie
19.1.4 sonstige Gründe von vergleichbarem Gewicht, sofern die jeweilige Änderung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden für diesen zumutbar ist.

19.2 Änderungen der Vergütung richten sich ausschließlich nach Ziff. 12.3, Änderungen des Funktions- und Leistungsumfangs der Vertragssoftware ausschließlich nach Ziff. 5.4. Diese Klausel findet auf solche Änderungen keine Anwendung.

19.3 Logisplorer GmbH wird dem Kunden beabsichtigte Änderungen spätestens sechs (6) Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse mitteilen. Die Mitteilung enthält den vollständigen Wortlaut der geänderten Bestimmungen sowie eine verständliche Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Fassung.

19.4 Ist eine Änderung für den Kunden lediglich neutral oder vorteilhaft (z. B. redaktionelle Klarstellungen, Vorteile aus geänderten gesetzlichen Vorgaben), wird sie mit Ablauf der Frist nach Ziff. 20.3 ohne weiteres Zutun des Kunden wirksam.

19.5 Führt eine Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Verschlechterung der vertraglichen Position des Kunden, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Hierauf wird Logisplorer GmbH in der Mitteilung nach Ziff. 20.3 gesondert und in hervorgehobener Form hinweisen. Macht der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung mit Ablauf der Frist als angenommen.

19.6 Bestimmungen, deren Änderung wesentliche Rechte oder Pflichten der Parteien in einer Weise beträfe, dass der Vertragszweck gefährdet würde (Kardinalpflichten), sind von dieser Klausel ausgenommen und bedürfen einer gesonderten, individuell zu vereinbarenden Änderung.

19.7 Diese Klausel geht Ziff. 21.1 vor, soweit Logisplorer GmbH eine Bestimmung dieser AGB im Vorgriff auf eine drohende oder absehbare Unwirksamkeit nach Ziff. 20.1 vorsorglich anpasst. Ziff. 21.1 bleibt anwendbar, soweit eine Bestimmung bereits durch rechtskräftige gerichtliche oder behördliche Entscheidung für unwirksam erklärt wurde, bevor Logisplorer GmbH von der Anpassungsmöglichkeit nach dieser Klausel Gebrauch gemacht hat.

 

20. Schlussbestimmungen

20.1 Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder nicht durchführbaren Regelung tritt die gesetzliche Regelung. Die Parteien verpflichten sich, in einem solchen Fall unverzüglich in Verhandlungen einzutreten mit dem Ziel, die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Bis zum Abschluss solcher Verhandlungen gilt die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung dieses Vertrags eine ergänzungsbedürftige Lücke herausstellt.

20.2 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen dieses Vertrags und seiner Anlagen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

20.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

20.4 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Logisplorer GmbH. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Gerichtsstände unberührt.

 

Anlagen

Anlage 1 – Leistungsbeschreibung 

Anlage 2 – Preisliste

Anlage 3 – AVV

 

-Ende der AGB-

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