Was bedeutet Logistik?
BauNVO
Die BauNVO (Baunutzungsverordnung) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die regelt, wie Grundstücke innerhalb von Bebauungsplänen genutzt werden dürfen. Sie definiert verschiedene Baugebietstypen, wie Wohngebiete, Gewerbegebiete oder Industriegebiete, und legt fest, welche Nutzungen dort zulässig sind. Für die Logistik ist die BauNVO wichtig, da sie bestimmt, in welchen Gebieten Lager- oder Transportanlagen errichtet werden dürfen.
Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher städtebaulicher Plan, der die zulässige Nutzung, Bauweise, Gebäudehöhe, Grund- und Geschossflächen sowie Abstandsflächen eines Grundstücks festlegt und unter Berücksichtigung der BauNVO erstellt wird. Er bildet im Prozess der Projektentwicklung die Grundlage dafür, ein unbebautes Grundstück rechtlich planbar zu machen und eine Baugenehmigung zu ermöglichen. Auf Basis des Bebauungsplans können anschließend die konkrete Objektplanung und die Umsetzung des Bauvorhabens erfolgen.
Ein Gewerbegebiet (GE) ist ein Baugebiet, das in der Bauleitplanung für gewerbliche Nutzungen vorgesehen ist, insbesondere für Betriebe, Lager, Logistik, Handwerk oder Produktion. Die Nutzung darf die Umgebung nicht wesentlich beeinträchtigen - eine Vorgabe, die sich aus der Baunutzungsverordnung (BauNVO, § 8 Abs. 1) ableitet. In der Logistik- und Immobilienentwicklung beeinflusst die Ausweisung als Gewerbegebiet Standortwahl, Flächenausnutzung, Betriebszeiten und zulässige Tätigkeiten.
Ein Industriegebiet (GI) ist eine nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgelegte Gebietskategorie, die vorrangig der Unterbringung von Industrieanlagen und -betrieben dient. Im Unterschied zu Gewerbegebieten (GE) sind hier auch Anlagen zulässig, die im Hinblick auf Emissionen oder Lärmentwicklung höhere Anforderungen an den Umgebungsschutz stellen. Für Logistik- und Produktionsimmobilien bietet ein Industriegebiet daher die größten betrieblichen Freiheiten, ist jedoch zugleich an strenge umwelt- und immissionsschutzrechtliche Auflagen gebunden.
Als „Sonstiges Sondergebiet“ werden nach § 11 BauNVO Flächen bezeichnet, die nicht in die üblichen Baugebietskategorien fallen und für besondere Nutzungen vorgesehen sind. Für solche Gebiete ist die Zweckbestimmung im Bebauungsplan eindeutig festgelegt. Im logistischen Kontext betrifft dies häufig Areale für Häfen, Güterverkehrszentren oder logistiknahe Dienstleistungen, die aufgrund ihrer speziellen Funktion eigene planungsrechtliche Rahmenbedingungen benötigen.
- Kundennähe: Wie schnell und einfach sind Zielkunden erreichbar?
- Verkehrsanbindung: Gibt es gute Straßen, Schienen- oder Luftwege für den Vertrieb?
- Infrastruktur: Gibt es geeignete Lager-, Vertriebs- oder Logistikzentren in der Nähe?
- Marktpotenzial: Wie groß ist die Nachfrage im Einzugsgebiet?
- Wettbewerbsdichte: Wie viele Konkurrenten sind bereits in der Region aktiv?
- Image des Standorts: Wie wird der Standort von Kunden wahrgenommen?
- UKD (Unterkante Decke / Unterkante Dachträger): Gibt die Höhe bis zur Unterkante der Dachkonstruktion an.
- UKR (Unterkante Rohr / Haustechnik): Relevant, wenn Installationen wie Lüftung, Sprinklerleitungen oder Leitungen die nutzbare Höhe reduzieren.
- Firsthöhe / Gesamthöhe: Höhe bis zum Dachfirst oder zur Gebäudekante, oft für baurechtliche Angaben oder Brandschutz relevant, aber nicht gleich nutzbare Hallenhöhe.
- Die Bruttoanfangsrendite stellt den Jahresrohertrag (in der Regel die Mieteinnahmen) ins Verhältnis zum Kaufpreis der Immobilie.
- Die Nettoanfangsrendite bezieht zusätzlich Betriebskosten, Bewirtschaftungskosten und nicht umlagefähige Aufwendungen ein und gibt damit ein realistischeres Bild der Rentabilität wieder.
- Kurierdienste übernehmen dabei meist besonders kurzfristige und direkte Zustellungen ohne Umladung.
- Expressdienste hingegen garantieren die Lieferung innerhalb eines genau definierten Zeitrahmens garantieren, häufig bereits am nächsten Tag.
- Paketdienste hingegen konzentrieren sich auf die standardisierte Beförderung kleinerer Sendungen in großen Mengen und mit flächendeckendem Zustellnetz.
- Die BGF umfasst alle Flächen einschließlich Konstruktions- und Funktionsflächen.
- Die NGF berücksichtigt nur die tatsächlich nutzbaren Flächen.
- Die gif-Methode (MF-G) differenziert nochmals zwischen nutzbaren, technischen und Verkehrsflächen und gilt in der gewerblichen Praxis als Standard, da sie eine transparente und vergleichbare Berechnung der Mietfläche ermöglicht.
Der Vorteil liegt in der hohen Flexibilität für die Vermieterseite: Die Flächen lassen sich je nach Nachfrage an mehrere Nutzer gleichzeitig vergeben oder vollständig von einem einzigen Mieter belegen.
- WGK 1: schwach wassergefährdend
- WGK 2: deutlich wassergefährdend
- WGK 3: stark wassergefährdend
