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Vorkaufsrecht

Ein Vorkaufsrecht ist das vertraglich oder gesetzlich eingeräumte Recht einer Person, ein Grundstück oder eine Immobilie zu denselben Bedingungen zu erwerben, bevor EigentümerInnen die Sache an Dritte verkaufen. Es dient dazu, dem Berechtigten Planungssicherheit und Schutz vor ungewolltem Eigentümerwechsel zu geben. In der Praxis wird das Vorkaufsrecht häufig bei Immobilienverkäufen, Grundstücksübertragungen oder Projektentwicklungen vereinbart und kann sowohl freiwillig vertraglich als auch gesetzlich (z. B. bei kommunalen Vorkaufsrechten nach Baugesetzbuch) bestehen.

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