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Sonstiges Sondergebiet

Als „Sonstiges Sondergebiet“ werden nach § 11 BauNVO Flächen bezeichnet, die nicht in die üblichen Baugebietskategorien fallen und für besondere Nutzungen vorgesehen sind. Für solche Gebiete ist die Zweckbestimmung im Bebauungsplan eindeutig festgelegt. Im logistischen Kontext betrifft dies häufig Areale für Häfen, Güterverkehrszentren oder logistiknahe Dienstleistungen, die aufgrund ihrer speziellen Funktion eigene planungsrechtliche Rahmenbedingungen benötigen.

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