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Rückbauverpflichtung

Rückbauverpflichtung bezeichnet die rechtliche Verpflichtung, eine bauliche Anlage oder Einrichtung nach Ablauf ihrer Nutzung oder nach Vertragsende zurückzubauen oder in einen ursprünglichen Zustand zu versetzen. In der Logistik betrifft dies beispielsweise Lagerhallen, Logistikimmobilien oder temporäre Anlagen, die nach der Nutzung abgebaut, entfernt oder entsprechend den Vorgaben von Bebauungsplänen und Umweltauflagen instandgesetzt werden müssen.

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