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Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist das dingliche Recht, auf oder unter einem Grundstück, das nicht im Eigentum des Erbbaurechtsnehmers steht, ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen. Es wird typischerweise für 30 bis 99 Jahre eingeräumt und erfolgt gegen Zahlung eines Erbbauzinses. Ein Verlängerungsrecht kann vereinbart werden. Läuft der Zeitraum ohne Verlängerung aus, geht das Eigentum an den errichteten Gebäuden in der Regel auf den Grundstückseigentümer über, wodurch der Investor sein Nutzungsrecht verliert. Im Bereich Logistikimmobilien ermöglicht das Erbbaurecht Investoren oder Projektentwicklern die wirtschaftliche Nutzung von Hallen, Lager- oder Umschlagsflächen, während der Grundstückseigentümer laufende Erträge erzielt. Typische Erbbaurecht-Geber sind Kommunen, kirchliche oder gemeinnützige Institutionen sowie private Grundstückseigentümer, wobei insbesondere Kommunen Flächen strategisch für Industrie- und Gewerbeentwicklungen bereitstellen.

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