Suchergebnis

Drittverwendungsfähigkeit

Die Drittverwendungsfähigkeit oder Drittverwendbarkeit bezeichnet im Immobilienkontext die Fähigkeit eines Objekts, von einem anderen Nutzer ohne größere Umbauten genutzt zu werden. Sie ist ein Maß für Flexibilität, Investitionssicherheit und Vermietbarkeit. Bei Lager- und Logistikimmobilien hängt die Drittverwendungsfähigkeit von Hallenhöhe, Bodenbelastbarkeit, Toranzahl und Flächenaufteilung ab und bestimmt, ob die Immobilie auch nach Mieterwechsel oder geänderten Logistikprozessen nutzbar bleibt.

Merkliste (0)
Zur Merkliste

Kontaktieren Sie uns

Bitte füllen Sie folgendes Formular aus.