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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung bezeichnet das instrumentelle Verfahren der kommunalen Raumordnung und Stadtplanung, mit dem die Nutzung von Grundstücken innerhalb einer Gemeinde geregelt wird. Sie umfasst insbesondere Flächennutzungspläne (allgemeine Planung) und Bebauungspläne (konkrete, rechtsverbindliche Festlegungen), die bestimmen, welche Flächen für Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Logistiknutzung vorgesehen sind. In der Immobilien- und Logistikentwicklung bildet die Bauleitplanung die rechtliche Grundlage für Standortwahl, Bebauungsdichte, Flächenverteilung und zulässige Nutzungen.

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