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Mischgebiet (MI)

Ein Mischgebiet (MI) ist eine baurechtlich definierte Flächennutzungskategorie, in der sowohl Wohnnutzung als auch gewerbliche Nutzung zulässig sind. Für logistische Zwecke bedeutet dies, dass Betriebe mit geringer Störwirkung – wie z. B. kleinere Lager-, Verteil- oder Serviceeinheiten – dort angesiedelt werden können, sofern sie mit dem Wohnumfeld vereinbar sind. Die Nutzung ist durch Lärmschutz-, Verkehrs- und Betriebszeitenregelungen eingeschränkt, was die logistische Planung beeinflusst.

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