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Industriegebiet (GI)

Ein Industriegebiet (GI) ist eine nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgelegte Gebietskategorie, die vorrangig der Unterbringung von Industrieanlagen und -betrieben dient. Im Unterschied zu Gewerbegebieten (GE) sind hier auch Anlagen zulässig, die im Hinblick auf Emissionen oder Lärmentwicklung höhere Anforderungen an den Umgebungsschutz stellen. Für Logistik- und Produktionsimmobilien bietet ein Industriegebiet daher die größten betrieblichen Freiheiten, ist jedoch zugleich an strenge umwelt- und immissionsschutzrechtliche Auflagen gebunden.

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