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Indexierung (Indexmiete)

Die Indexierung von Mietverträgen bezeichnet eine vertragliche Vereinbarung, bei der die Mietzahlungen regelmäßig an einen Preisindex, typischerweise den Verbraucherpreisindex (VPI), angepasst werden. Die Anpassung erfolgt meist automatisch und kann vollständig (vollindexiert) oder nur teilweise (teilindexiert) vereinbart werden, wobei Vollindexierungen geläufiger sind. Durch die Indexierung entsteht für den Vermieter ein Inflationsschutz, da die Mieteinnahmen über die Vertragslaufzeit stabil bleiben. In der Logistik- und Gewerbeimmobilienpraxis ist die Indexierung ein übliches Instrument, um langfristige Mietverhältnisse wirtschaftlich stabil zu gestalten.

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