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Baulast (Baulastverzeichnis)

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Handlungen auf seinem Grundstück zu dulden, zu unterlassen oder vorzunehmen, um die baurechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens sicherzustellen. Sie wird in das Baulastverzeichnis eingetragen und ist damit auch für Rechtsnachfolger verbindlich. Typische Beispiele sind die Sicherung von Zufahrten, Abstandsflächen oder Stellplätzen, die insbesondere bei der Entwicklung und Nutzung von Logistikimmobilien eine zentrale Rolle spielen können.

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